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Mittwoch, 04 Mai 2022 14:17

Was ist bei der Videoüberwachung erlaubt?

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Sicherheitstechnik für Berlin und Potsdam Sicherheitstechnik für Berlin und Potsdam pixabay

Regelungen zur Videoüberwachung ergeben sich aus verschiedenen Gesetzesbereichen der Bundesländer, des Bundes und der Europäischen Union.

Die Grundsätze der freien Persönlichkeitsentfaltung sowie das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung dürfen nicht verletzt werden. Eigentümer von Grundstücken, ob privat oder gewerblich, müssen ihre Entscheidung zur Videoüberwachung begründen und vorher prüfen, ob mildere Alternativen zur Verfügung stehen.

Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Die Videoüberwachung des öffentlichen Raums (Plätze, Wege, öffentliche Einrichtungen, Straßen) darf nur durch eine staatliche Institution erfolgen. Sie darf handeln, wenn ein berechtigtes Interesse der öffentlichen Raumordnung besteht, zum Beispiel um die Sicherheit zu wahren oder das Videomaterial zur Aufklärung von Straftaten den Strafverfolgungsbehörden zur Einsichtnahme zu überlassen. Dazu ein Beispiel:

Videoüberwachung der öffentlicher Bereiche

Im Bereich des öffentlichen Raums besteht durchaus Interesse, die Einkaufszone in der Stadtmitte zu überwachen. Dabei zielt die Videoüberwachung nicht auf den Schutz der Geschäfte ab. Überwacht werden nur öffentliche Anlagen. Folgende Gründe können dafür entscheidend sein:

  • Eine Häufigkeit der Strafdelikte (Raubüberfall, Vandalismus, Taschendiebstahl etc.), die zu einem Rückgang der Nutzung des öffentlichen Raums führen und auf Bestreben der Bevölkerung die Videoüberwachung auf den Weg gebracht wird. Die Überwachung darf temporär erfolgen, bei dauerhaftem Einsatz ist das nur im vorgegebenen rechtlichen Rahmen möglich. Die Bevölkerung ist durch ein sichtbares Hinweisschild über die Videoüberwachung der Zone zu informieren.
  • Öffentliche Gebäude (Rathaus, staatliche Schulen etc.) weisen extreme Schäden durch Vandalismus auf. In dem Fall geht es um den Schutz des Eigentums der Stadt, dem Land oder des Bundes.
  • Temporäre Videoüberwachung eines Geländes, welches durch das öffentliche Recht zum Abriss bestimmt ist. Aufgrund der Instabilität des Gebäudes besteht eine erhöhte Gefahr für das Leben von Menschen. Hier ist aber bereits abzuwägen, ob nicht ein Wachschutzdienst ausreicht, um das Areal abzusichern.

Die passende Sicherheitstechnik für Berlin und Potsdam sorgt für die zu erfüllenden Anforderungen nach der Gesetzgebung.

Videoüberwachung Betriebsgelände


Betriebe dürfen ihr Gelände per Videoaufzeichnung überwachen, müssen aber ein berechtigtes Interesse vorlegen. Besteht eine akute Gefahr des Missbrauchs oder Schäden durch Dritte, dient die Videoaufzeichnung dem Schutz des betrieblichen Eigentums und dem Schutz von Personen auf dem Betriebsgelände.

Die Aufzeichnungen sind auf die gefährdeten Bereiche zu begrenzen und Personen sind durch ein Hinweisschild darüber zu informieren, dass eine Videoüberwachung in dem Bereich installiert ist und Bildmaterial gespeichert wird.

Inhaber des Betriebs müssen die Aufzeichnungen innerhalb kurzer Zeit, in der Regel zwischen 48 und 72 Stunden, wieder löschen, wenn kein Anlass der Datenspeicherung besteht wie im Fall einer Straftatermittlung.

Videoüberwachung Personal

Das Personal darf nicht willkürlich überwacht werden. Die zu überwachenden Bereiche müssen gekennzeichnet sein und Betriebe benötigen die Einverständniserklärung der Mitarbeiter.

Grundsätzlich müssen Betriebe die Daten für Dritte sperren, sodass diese keinesfalls verbreitet werden. Ganz gleich ob offline oder online.

Einzelne Mitarbeiter dürfen nur dann temporär überwacht werden, wenn der Verdacht einer Straftat (Diebstahl etc.) besteht. Die Videoüberwachung einer einzelnen Person ist unverzüglich einzustellen, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet. Betriebe sollten bei einem erhärteten Verdacht in jedem Fall gegen den Mitarbeiter eine Meldung bei der Polizei einreichen, die eine temporäre Überwachung der Person mit weiteren Hilfsmitteln unterstützen kann.

Videoüberwachung des eigenen Grundstücks

Jeder darf sein Privatgrundstück überwachen, wenn eine erhöhte Gefahr einer Straftat besteht oder Personen auf dem Grundstück, die dort leben, gefährdet sind. Der Radius der Kamera darf aber keinen öffentlichen Raum oder Nachbargrundstücke mit einbeziehen.

Die Daten sind mehrmals in der Woche einzusehen und bei fehlendem Tatbestand unverzüglich und unwiderruflich zu löschen. Des Weiteren sind alle Personen zuvor darüber zu informieren, dass das Grundstück überwacht wird und zu welchem Zweck. Fremde haben ein Auskunftsrecht und auch Privatpersonen sind auskunftsverpflichtet. Am besten wird das Überwachungssystem von einer Fachfirma übernommen, die alle gesetzlichen Vorschriften einhält.