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Donnerstag, 09 September 2021 12:20

Kosten für den Abschleppdienst: Was zahlt die Versicherung?

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Abschleppdienst Frankfurt Abschleppdienst Frankfurt pixabay

Eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder Autofahrer stellt, wenn es um das Thema Abschleppen geht, ist: Wer kommt eigentlich für die Kosten des Abschleppdienstes auf?

Leider ist die Antwort nicht besonders erfreulich: Im Normalfall muss der Fahrzeugbesitzer und Autofahrer die Kosten selbst tragen. Dabei bestimmen mehrere Aspekte, wie hoch der Preis ist. Mit einem dreistelligen Betrag ist auf jeden Fall zu rechnen.

Es macht preislich einen Unterschied, ob der Dienstleister das Fahrzeug bergen muss, oder es schon bereit zum Abschleppen ist. Auch die Entfernung, welche zurückgelegt wird, wirkt sich auf den Preis aus. Ein Abschleppdienst kostet auch am Wochenende oder einem Feiertag mehr, denn hier darf der Dienstleister extra Gebühren verrechnen. Wer in einem Automobilclub wie dem ADAC Mitglied ist, ist klar im Vorteil. Bei einem Unfall oder einer Panne werden die Kosten für den Abschleppdienst vom Club übernommen.

Ist man jedoch Verkehrssünder und wurde zur Dienstleistung gezwungen, muss man die Kosten in jedem Fall selbst übernehmen. Die Abschleppfirma kann das Auto bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung als Pfand behalten. Es ist in diesem Fall auch egal, ob das Fahrzeug zuvor auf einer öffentlichen Fläche stand oder auf privatem Grund. In beiden Fällen bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als die Kosten für den Abschleppdienst Frankfurt zu begleichen.

Die eigene Autoversicherung kommt nicht immer für die Kosten auf. Im Falle eines unverschuldeten Unfalls zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei einem selbstverschuldeten Unfall werden die Kosten nur bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung übernommen.

Bei einer Panne braucht der Fahrzeugeigentümer einen speziellen Schutzbrief, damit er die Kosten nicht selbst zahlen muss. Wer von Freunden oder Familienmitgliedern zur nächsten Werkstatt abgeschleppt wird, kann eine Übernahme der Kosten beantragen. Die meisten Versicherungen zahlen hier die Hälfte des Betrages als Entschädigung.

Passiert ein schwerer Unfall und ist das Auto nicht mehr zu reparieren, bleibt nur noch die Möglichkeit, es zum Schrottplatz zu bringen. Im Falle eines Totalschadens gibt es wieder eigene Regelungen. Die Kosten für die Fahrt zum Schrottplatz übernimmt die Kfz-Versicherung. Wer sein Auto retten möchte, der muss selbst für die Kosten aufkommen. Wird das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht und der Totalschaden vom Gutachter festgestellt, dann begleicht die Versicherung die Kosten für den Abschleppdienst.

Der Autoschutzbrief ist eine spezielle, kostenpflichtige Zusatzleistung der Kfz-Versicherung. Sie ist am ehesten mit der Mitgliedschaft in einem Automobilclub zu vergleichen. Die Kosten für einen Abschlepp- und Pannendienst, sowie für eine Übernachtung werden dabei übernommen.

Im Unterschied zur Mitgliedschaft sind die Erstattungsgrenzen aber niedriger und der Brief gilt nur für den Wagen, der versichert wurde. Eine Mitgliedschaft kann eine oder mehrere Personen umfassen. Das eignet sich meist auch gut für Familien oder Paare. Natürlich hängt es auch von der Versicherung ab, welche Kosten beim Schutzbrief genau übernommen werden.

In den meisten Fällen übernimmt der Schutzbrief bis zu 100 Euro für die Pannenhilfe, für den Abschleppservice sogar bis zu 200 Euro. Drei mögliche Übernachtungen mit je 60 Euro pro Person können auch zu den Leistungen zählen. Ein Autoschutzbrief kostet um die fünf bis 20 Euro im Jahr, viele gelten aber erst ab einer bestimmten Streckenlänge. Hier geht es meist um Entfernungen von 30 bis 50 Kilometer. und mehr zum Wohnort. Das lohnt sich eher für Reisende oder Vielfahrer.